Schreckschuss- oder auch Gaswaffen genannt eignen sich nur zur Nutzung von Kartuschen (also ohne Geschoss).
Sie werden zum Selbstschutz genutzt und können Signalmunition im Kaliber 15mm verschießen.
Erworben werden dürfen Gaswaffen ab 18 Jahren gegen Altersnachweis und Belehrung über die Rechte und Pflichten im Umgang.
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